2007.10.01 Ein weiteres Land ist zum e-Glücksspiel geneigt.

Frankreich hat die Gespräche mit Brüssel hinsichtlich der Öffnung des Internetmarktes aufgenommen. Frankreich wird schon seit Jahren wegen des Glücksspielverbotes für ausländische Firmen vom europäischen Gericht (ECJ) kritisiert.

Das ECJ gab Frankreich die Frist bis zum 29. Oktober die Gesetzeslage zu ändern. Momentan dürfen nur die PMU und die Française des Jeux Internetglücksspiel anbieten. Diese Entscheidung führte zur Verletzung des Artikels 49, welcher eine freie Marktwirtschaft im europäischen Raum sichern soll.

Es wird viel darüber gesprochen, dass bei einer Gesetzesänderung nur das Wettspiel betroffen sein wird, sodass in Wahrheit das staatliche Monopol der Urbain Partei weiterhin bestehen bleibt. Die Amtsherren in Frankreich wollen keine komplette Öffnung der Staatsgrenzen für ausländische Glücksspielanbieter hinnehmen. Diese sollten dann wenigstens ihren Firmensitz in Frankreich anmelden.

Petter Nylander, Generaldirektor der Urbain sagte: „Wir können zuhören und befinden uns in einer viel versprechenden Diskussion. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch noch lange nicht ausreichend.“

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